Abschreibung Laptop & mehr: Steuerliche Vorteile effektiv nutzen
IT-Technologie wie Laptops, PCs und Handys bestimmen den modernen Geschäftsalltag immer mehr. Ein nicht zu verachtender Faktor sind dabei die anfallenden Kosten, um eine Abteilung oder gar ein ganzes Unternehmen mit neuer Hardware auszustatten. Eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu mildern, ist es, Laptops, PCs und Co. von der Steuer abzusetzen. Wie bei vielen steuerlichen Angelegenheiten ist es hierbei jedoch wichtig zu wissen, wie das genau funktioniert.

Wenn Sie diesen finanziellen Vorteil nutzen wollen, lesen Sie weiter. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie IT-Geräte steuerlich absetzen können und wie viel Erstattung das für Sie bedeuten kann. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit unserer Dienstleistung als IT-Refurbisher auch nach der Abschreibung Ihrer Altgeräte noch einen Nutzen aus ihnen ziehen können.
Rechtliche Grundlagen der AfA Tabelle
Die Grundlage der Abschreibung von Anlagegütern ist die AfA-Tabelle. Diese legt die Nutzungsdauer von Anlagegütern für die steuerliche Abschreibung in Deutschland fest. Damit gibt sie Aufschluss darüber, über welchen Zeitraum die Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.
Beispielsweise können Sie sich jedes Jahr einen gleichen Betrag der Anschaffungskosten zurückerstatten lassen, was als lineare Abschreibung bezeichnet wird. Natürlich gibt es noch Sonderregelungen für bestimmte Güter oder spezielle Nutzungsbedingungen.
Abschreibung von Laptops, PCs, Tablets und Handys
Dabei gelten für die Abschreibung von gewerblich genutzter IT-Geräte und Software neue Regeln, welche das Verfahren nicht nur schneller machen, sondern auch vereinfachen. Die Finanzverwaltung hat 2021 mit dem BMF-Schreiben IV C 3 – S 2190/21/10002 auf die schnelle technologische Entwicklung und den steten Wandel reagiert.
Damit wurde die zugrunde liegende Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Software auf nur ein Jahr verkürzt. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben können. Allerdings muss Ihre IT-Hardware die Kriterien des BMF-Schreibens erfüllen, damit diese Sofortabschreibung möglich ist.
Dazu zählt, dass es sich um bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, die überwiegend betrieblich genutzt und dem Betriebsvermögen zugeordnet sind. Dies trifft auf Laptops immer zu. Zudem muss die jeweilige Hardware ab dem 1. Januar 2021 erworben worden sein.
Welche Geräte sind für die Sofortabschreibung zulässig?
Grundsätzlich müssen die Bedingungen des BMF-Schreibens erfüllt sein. Das bedeutet, die Geräte müssen ab dem 1. Januar 2021 erworben worden sein und größtenteils betrieblich genutzt werden. Abgesehen davon stehen Ihnen für die Sofortabschreibung viele Möglichkeiten offen. So kann nicht nur Computerhardware, wie Laptops, Notebooks, Desktop-Computer und Peripheriegeräte abgeschrieben werden, sondern auch Betriebs- und Anwendersoftware.
Übrigens wird dabei kein Unterschied zwischen Neuware und gebrauchter Hardware gemacht. Das bedeutet, Sie können bei uns voll funktionsfähige refurbished IT kaufen und dabei nicht nur Preisvorteile beim Einkauf, sondern auch bei der Abschreibung nutzen.
Expertentipp: Altgeräte abschreiben und weiterverkaufen
Durch die schnelle Abschreibung ist ein häufiger Gerätewechsel für Ihr Unternehmen möglich. Genau da kommen wir ins Spiel, denn wir helfen Ihnen, Ihre ausgemusterten Geräte zu entsorgen und dabei finanziell zu profitieren.
Oftmals sind Geräte auch nach der Abschreibung noch nutzbar, dennoch investieren Unternehmen regelmäßig in neue Ausstattung, um die Effizienz zu erhöhen und Betriebsprozesse zu optimieren. Danach stellt sich die Frage: „Wohin mit den Altgeräten?“ Vor allem bei größeren Unternehmen kann dies nicht nur logistische Herausforderungen, sondern auch Kosten bedeuten. Wenn Sie planen, Ihre alte Ausstattung zu entsorgen, können wir Ihnen unsere Dienstleistung nur empfehlen.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und holen Ihre alten Geräte am vereinbarten Datum ab. Dies geschieht im Rahmen unseres Hardware Ankaufs, was bedeutet, dass wir Ihnen für jedes Gerät einen Fixpreis zahlen. Dieser wird mit den Kosten unserer Leistungen verrechnet. Dabei entsteht für unsere Kunden in der Regel ein attraktiver Gewinn. So können Sie nach der Abschreibung ein zweites Mal finanziell von Ihrer Ausstattung profitieren.
Alte Geräte mit maximaler Datensicherheit verkaufen
Wir wissen, dass die Entsorgung von IT-Hardware nicht nur logistisch, sondern auch im Hinblick auf die Datensicherheit eine Herausforderung darstellt. Als Experten unterziehen wir all Ihre Datenträger einer zertifizierten Datenlöschung.
Wir wenden je nach Sicherheitsstufe unterschiedliche Löschverfahren an, mit denen wir alle betrieblichen oder personenbezogenen Daten unwiederbringlich vernichten. Auf diese Weise erfüllen wir alle gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, sodass Sie in Sachen Informationssicherheit unbesorgt sein können.
Laptop und Computer abschreiben lohnt sich
Jetzt haben Sie alle nötigen Informationen, um die Abschreibung von Laptop, Computer, Handys und Software zu nutzen und dadurch finanzielle Vorteile wahrzunehmen. Dieses Wissen ist nicht nur nützlich für größere IT-Unternehmen, sondern auch für Selbstständige, die ihr altes Gerät gegen ein neues austauschen möchten.
Wenn Ihr Betrieb die alte Hardware nach der Abschreibung entsorgen muss, kommen Sie auf uns zu – wir überholen Ihre Altgeräte sicher, zuverlässig und nachhaltig. Stellen Sie eine umweltfreundliche Ausmusterung sicher und erhalten Sie nebenbei noch einen attraktiven Gewinn.
Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung von IT-Geräten
Wenn an dieser Stelle noch Fragen zum Thema Abschreibung Ihrer IT-Hardware offen sein sollten, sind Sie hier richtig. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden gesammelt und für Sie übersichtlich beantwortet:
Muss die Hardware zum Betriebsvermögen gehören?
Ja, das ist für eine Abschreibung notwendig. Die Geräte müssen als Arbeitsmittel überwiegend betrieblich genutzt werden. Ansonsten ist nur eine anteilige Abschreibung möglich.
Besteht eine Pflicht zur Sofortabschreibung?
Nein, die Sofortabschreibung Ihrer IT-Hardware und -Software ist steuerliches Wahlrecht. Sie können Ihre Geräte auch wie üblich linear abschreiben.
Ist die Sofortabschreibung vom Anschaffungswert abhängig?
Nein, für Laptops, PCs, Tablets und Handys gilt nicht die übliche Grenze von 800 EUR. Das heißt, Sie können auch Laptops mit höheren Anschaffungskosten nach einem Jahr abschreiben.