Das Bundesdatenschutzgesetz gibt Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Vor allem im Bereich Hardware-Ankauf, beziehungsweise -Verkauf, hat das BDSG große Bedeutung, da alte Geräte aus Unternehmen viele sensible Informationen beinhalten können. Neben den personenbezogenen Daten kommen noch Geschäftsgeheimnisse, wie z. B. Bauanleitungen, Rezepturen oder die Dokumentation von Betriebsabläufen hinzu, die nicht an Dritte geraten dürfen.

Das Thema des Bundesdatenschutzgesetzes ist komplex und hat vielfältige Bedeutung für den Handel mit gebrauchter IT. Damit Sie einen übersichtlichen Einstieg ins Thema erhalten und schnell die Informationen finden, die Sie suchen, haben wir diesen Artikel in mehrere Kapitel unterteilt:

Bevor wir auf den Zusammenhang zwischen dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz und der IT von Unternehmen eingehen können, ist es wichtig, zuerst das BDSG zu erläutern: Abschnitt 1 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes besagt, dass es der Zweck des BDSG ist, Personen davor zu schützen, dass ihre Persönlichkeitsrechte durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten beeinträchtigt werden.
Daten sind auch dann personenbezogen, wenn eine Person nicht namentlich genannt wird, aber identifiziert werden kann, etwa durch eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Personalnummer. Computer in der Verwaltung von Unternehmen sind voller solcher Daten. Aber auch der Laptop eines normalen Mitarbeiters enthält zahlreiche personenbezogene Daten – man denke nur an den üblichen E-Mail-Verkehr.
Unternehmen, Betriebe oder Institutionen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die regelmäßig mittels elektronischer Datenverarbeitung personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen daher einen Datenschutzbeauftragten. Auch dies ist im BDSG geregelt. Doch was geschieht, wenn ein Computer oder ein Datenspeicher den Arbeitsplatz verlässt? Zum Beispiel, wenn Sie Ihre IT-Ausstattung austauschen und Ihre gebrauchte Hardware verkaufen möchten?
Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Umrüstung ganz unbesorgt durchführen: Mit unserem IT-Reset-Prozess dokumentieren wir jeden Schritt – von der Abholung der Geräte in Ihrem Unternehmen bis zur unumkehrbaren Informationsvernichtung durch unsere zertifizierte Datenlöschung. So garantieren wir Ihnen die hundertprozentige Einhaltung der Vorgaben des BDSG.
Doch nicht nur das, denn das BDSG ist eine nationale Zusatzregelung, zur europäisch geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wodurch viele Vorgaben noch weiter verschärft wurden. Unsere Dienstleistung ist darauf ausgelegt, beide Satzungen vollständig zu erfüllen.
Um das Bundesdatenschutzgesetz zu wahren, folgt unser Prozess vom Hardware-Ankauf bis zum Weiterverkauf einem klaren und effizienten Prozess. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen übersichtlichen Einblick in unser Verfahren und wie wir damit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vollständig einhalten:
Abholmeldung und Terminvereinbarung: Melden Sie uns die Abholung Ihrer Geräte. Gerne per Mail, Telefon oder Fax. Ihr Ansprechpartner wird einen zeitnahen Termin mit Ihnen vereinbaren.Wenn Sie sich über das Thema Bundesdatenschutz sorgen, sind wir Ihre perfekte Anlaufstelle. Unsere Dienstleistung läuft über einen klaren, strukturierten Prozess, der die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze gewährleistet. Doch nicht nur das! Unsere Dienstleistungen bieten Ihrem Unternehmen noch viele weitere Vorteile, von denen Sie profitieren können.

Mit unserer Dienstleistung vereinen wir Gesetzeskonformität mit einem attraktiven Preisvorteil für Ihr Unternehmen. Nach einer Bestandsaufnahme erhalten Sie ein unverbindliches Angebot samt Kostenaufstellung. Diese beinhaltet sowohl die Kosten unserer Dienstleistungen als auch den Wert Ihrer alten Ausstattung.
Da andere Unternehmen Ihre alte Technik bei uns als refurbished IT kaufen können, können wir einen Preisvorteil an Sie weitergeben. Wir bieten Ihnen für den Hardware-Ankauf faire Preise, sodass am Ende sogar häufig ein Gewinn für Ihr Unternehmen entsteht.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, unseren Service zu nutzen, um das geltende Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten, leisten Sie auch etwas für die Umwelt. Sie verringern Ihren Elektroschrott und entsprechend den ökologischen Fußabdruck Ihres Unternehmens. So werden Ihre Altgeräte bei uns nicht entsorgt, sondern instandgesetzt und auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Geräte, die nicht mehr zu retten sind, werden der Gesetzeslage gemäß nachhaltig entsorgt und recycelt.
So ist es anderen Unternehmen oder Institutionen wie Schulen und Universitäten bei uns möglich, kostengünstig und nachhaltig voll funktionsfähige refurbished Hardware kaufen zu können. Vor allem wenn Nachhaltigkeit Teil Ihrer Unternehmens- oder Markenidentität ist und Sie eine entsprechende Klientel bedienen, sind unsere Dienstleistungen eine perfekte Möglichkeit, Ihr ökologisches Handeln zu unterstreichen.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein wichtiger Regelsatz für die Wahrung personenbezogener Daten, aber auch von Betriebsgeheimnissen. Wenn Sie Ihre gebrauchte Hardware verkaufen möchten, um einen IT-Rollback oder eine Umrüstung in Ihrem Unternehmen abzuwickeln, können Sie auf unseren bewährten und professionellen Prozess setzen. Mit modernen und gründlichen Löschverfahren gewährleisten wir eine zertifizierte Datenlöschung, die das in Deutschland geltende Datenschutzgesetz einhält.
Wenn an dieser Stelle noch Fragen zum Thema Bundesdatenschutzgesetz offen sein sollten, werden Sie hier fündig. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema gesammelt und für Sie übersichtlich beantwortet. So finden Sie schnell gezielte Antworten und grundlegende Informationen:
Sollten Sie Ihre Geräte einfach weiterverkaufen oder entsorgen, ohne personenbezogene Daten zu vernichten, können Strafen erhoben werden. Unter anderem können Bußgelder verhängt werden. Außerdem kann ein Verstoß Schadensersatzpflichten nach sich ziehen. Ganz zu schweigen von Ihrem potenziellen Imageschaden und Folgeschäden, die entstehen können, wenn die Daten Ihrer Kunden in die Hände Dritter gelangen.
Am besten nehmen Sie unseren Hardware-Ankauf wahr. Als professioneller Dienstleister setzen wir auf bewährte Prozesse, die eine zertifizierte Datenlöschung im Sinne des BDSG ermöglichen, sodass Sie sich um die gesetzeskonforme Entsorgung keine Sorgen machen müssen.
Für Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeitern, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, hat das Bundesdatenschutzgesetz besondere Bedeutung. Wenn das auf Ihren Betrieb zutrifft, sollten Sie unbedingt unsere Dienste in Anspruch nehmen. Natürlich gelten die Bestimmungen des BDSG auch für alle anderen Betriebe. Daher können wir Ihnen nur empfehlen, auf uns zuzukommen, wenn Sie Ihre Hardware verkaufen möchten oder einen IT-Rollback planen.
Wenn Sie unsere Leistungen wahrnehmen, sparen Sie sich die hohen Kosten einer typischen Entsorgung Ihrer Geräte. Unsere Preise hängen konkret davon ab, welche Dienste Sie in Anspruch nehmen. Allerdings kommt unter dem Strich häufig ein Gewinn für Ihr Unternehmen heraus, weil wir Ihnen faire Preise für Ihre alte Ausstattung zahlen, die mit unseren Leistungen verrechnet werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist nicht auf spezifische Gerätetypen begrenzt, sondern generell auf personenbezogene Daten. Dennoch gibt es bestimmte Geräte, auf denen häufig entsprechende Datensätze zu finden sind. Dazu zählen vor allem, aber nicht ausschließlich PCs, Laptops, Tablets, Server und lose Festplatten. Unser Hardware-Ankauf nimmt Ihnen all diese verschiedenen Geräte ab, sodass Sie sich mit unserer Dienstleistung einen umfangreichen Service aus einer Hand sichern.

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