Green Claims Richtlinie und ihre Bedeutung für Unternehmen
Die Green Claims Richtlinie ist eine künftige EU-Regelung, die einheitliche Voraussetzungen für Umweltaussagen schaffen soll. Sie ist eine Reaktion auf das wachsende Phänomen des Greenwashings, bei dem Unternehmen versuchen, ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltiger darzustellen, als sie tatsächlich sind. In vielen Fällen handelt es sich dabei um beschönigende oder sogar falsche Angaben.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Green Claims Richtlinie diesem Verhalten einen Riegel vorschieben möchte, wann sie in Kraft tritt und was sie für Ihr unternehmerisches Handeln bedeutet. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie unsere Dienstleistungen als IT-Refurbisher Sie dabei unterstützen können, Ihr Unternehmen nachweislich nachhaltiger zu gestalten.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick über dieses wichtige Thema verschaffen können, haben wir diesen Artikel in mehrere Kapitel unterteilt. So finden Sie schnell die Informationen, die Sie benötigen:
Was ist die Green Claims Richtlinie?
Bevor wir Ihnen zeigen, wie wir Sie bei der Einhaltung der Green Claims Richtlinie unterstützen können, erläutern wir zunächst, was der Richtlinienvorschlag beinhaltet und wann er in Kraft treten soll. Das Ziel der Green Claims Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, nachhaltige Produkte verlässlich zu identifizieren.
Damit reagiert die EU auf das weitverbreitete Problem des Greenwashings – einem Marketing-Trick, mit dem Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher darstellen möchten, als sie tatsächlich sind. Auf diese Weise soll ein zunehmend umweltbewusstes Publikum angesprochen werden.
Um diese Täuschung zu unterbinden, arbeiten die Mitgliedstaaten der EU an der Green Claims Richtlinie, die voraussichtlich bis 2027 in Kraft tritt. Sie soll eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation fördern und zusätzliche Anreize für eine CO₂-neutrale Wirtschaft schaffen.
Wie dringend diese Maßnahme ist, zeigt ein Blick auf die Häufigkeit unzutreffender Umweltaussagen: In einer EU-Studie aus dem Jahr 2020 wurde festgestellt, dass mit 53 % ein Großteil der geprüften Aussagen vage, irreführend oder unbegründet war.

Was besagt die Green Claims Directive genau?
Doch wie sollen die Vorgaben im Rahmen der Green Claims Richtlinie konkret umgesetzt werden? Die wichtigsten geplanten Regeln sind:
- Belegpflicht: Jede umweltbezogene Aussage eines Unternehmens muss gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern eindeutig belegbar sein. So können diese jederzeit überprüfen, ob die Behauptungen der Realität entsprechen.
- Nur geprüfte Veröffentlichungen: Unternehmen dürfen Nachhaltigkeitsaussagen künftig nur dann veröffentlichen, wenn sie vorab durch unabhängige und akkreditierte Prüfstellen bestätigt wurden. Der Verbraucherschutz setzt somit deutlich früher an als bisher.
- Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Vorgaben sollen Sanktionen wie Abmahnungen oder Bußgelder verhängt werden. Hinzu kommen potenzielle Reputationsschäden durch irreführende Kommunikation oder Werbung.
Wichtig ist dabei, dass die Green Claims Directive nicht die einzige relevante Regelung ist. Ergänzend gilt die Richtlinie „Empowering Consumers“ (EmpCo). Während die Green Claims Directive vor allem die Belegpflichten definiert, legt EmpCo fest, welche umweltbezogenen Aussagen Unternehmen überhaupt tätigen dürfen. Sie verbietet generell irreführende, unklare oder unbegründete Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing, der Werbung und der Unternehmenskommunikation.
Was bedeutet die Green Claims Directive für Betriebe?
Besonders für IT-Unternehmen mit umfangreicher Ausstattung oder eigenem IT-Verkauf hat die kommende Green Claims Directive eine große Bedeutung. Die IT-Ausstattung beeinflusst den ökologischen Fußabdruck maßgeblich: Bei der Produktion werden wertvolle Rohstoffe verbraucht, im Betrieb entsteht ein erheblicher Energiebedarf und bei der Entsorgung fällt Elektroschrott an.
Viele Unternehmen formulieren daher eigene Nachhaltigkeitsziele – künftig müssen diese nachvollziehbar belegt und nachprüfbar sein. Gleichzeitig eröffnet die Green Claims Directive die Chance, nachhaltiges Handeln glaubwürdig zu dokumentieren und sichtbar zu machen.
Nachhaltige IT-Entsorgung mit Gewinn
Wenn Sie Ihr Unternehmen auf die kommende Green Claims Directive vorbereiten möchten, sind wir ein professioneller und vertrauenswürdiger Partner – insbesondere im Bereich der IT-Entsorgung. Nutzen Sie unseren Hardware-Ankauf und verkaufen Sie uns Ihre alte IT-Hardware. Am vereinbarten Termin holen wir Ihre Altgeräte ab und transportieren sie sicher zu uns.
So erhalten Sie eine effiziente Lösung für die logistischen Herausforderungen bei der Entsorgung alter IT. Gleichzeitig profitieren Sie finanziell: Wir zahlen faire, marktgerechte Preise für ausgediente Geräte, sodass unsere Kunden einen klaren finanziellen Vorteil erzielen.
Wir sorgen für nachweisbare Nachhaltigkeitsclaims
Darüber hinaus helfen unsere Dienstleistungen dabei, die CO₂-Emissionen Ihres Unternehmens zu senken. Wir entsorgen Ihre Altgeräte nicht einfach, sondern bereiten sie auf, sodass andere Kunden sie anschließend bei uns als refurbished IT kaufen können. Auf diese Weise können andere Unternehmen Geräte mit verbesserter Umweltbilanz erwerben.
Zusätzlich wenden wir Verfahren für die zertifizierte Datenlöschung an, um alle sensiblen Informationen auf Ihren Geräten unwiederbringlich zu löschen. So erfüllen Sie sämtliche Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit. Zum Abschluss erhalten Sie detaillierte Protokolle und Zertifikate zu allen abgeholten und bereinigten Geräten. Damit können Sie die künftig erforderlichen Nachweise der Green Claims Richtlinie problemlos erbringen.
Wir bereiten Sie auf die Green Claims Directive vor
Mit der Green Claims Directive plant die EU einen wichtigen Schritt in Richtung echter Nachhaltigkeit und eines stärkeren Verbraucherschutzes. Mit unseren Dienstleistungen sind wir der Zeit voraus und können Ihnen bereits jetzt helfen, Ihre Betriebsprozesse in Richtung Klimaneutralität auszurichten und kommende Nachweispflichten zu erfüllen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen individuellen Abholtermin für Ihre alte IT-Hardware. Profitieren Sie finanziell und geben Sie die Umweltvorteile direkt an Ihre Kunden weiter. Entscheiden Sie sich für unsere Dienstleistungen und setzen Sie auf eine professionelle IT-Entsorgung – fair, transparent, wirtschaftlich und nachhaltig.
Häufige Fragen zum Thema Green Claims Richtlinie
Wenn Sie an dieser Stelle noch Fragen haben sollten, sind Sie hier richtig. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und für Sie übersichtlich beantwortet:
Wie greifen EmpCo und Green Claims Directive zusammen?
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) ist eine weitere EU-Verordnung, die am 27. September 2026 in Kraft treten soll. Sie ist eng mit der Green Claims Directive verzahnt: Während EmpCo generell irreführende oder unklare Nachhaltigkeitsaussagen verbietet, definiert die Green Claims Directive die Prüfverfahren und Nachweispflichten, die Unternehmen künftig erfüllen müssen.
Wann tritt die Green Claims Richtlinie in Kraft?
Die Green Claims Richtlinie wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Daher sollten Unternehmen bereits jetzt Maßnahmen planen, um künftige Nachweis- und Prüfpflichten zuverlässig erfüllen zu können.
Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung angedacht?
Unzulässige oder unbelegte Behauptungen werden im Sinne der Richtlinie mit Abmahnungen oder Bußgeldern geahndet. Zusätzlich drohen erhebliche Reputationsschäden.
