Welche Relevanz hat das Bundes­daten­schutz­gesetz für den Verkauf von gebrauch­ten IT-Geräten?

Neben dem Ziel der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimissen, z.B. dass Bauanleitungen, Rezepturen oder die Dokumentation von Betriebsabläufen nicht an Dritte geraten, gibt es gesetzliche Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die eingehalten werden müssen.

Wir garantieren, dass die BDSG-Bestimmungen zu 100% eingehalten werden

§ 1 Absatz 1 BDSG lautet: Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Daten sind auch dann personenbezogen, wenn eine Person nicht namentlich genannt wird, aber bestimmbar ist. Z.B. durch eine Telefonnummer, E-Mailadresse oder eine Personalnummer.

Ein Computer aus der Verwaltung eines Unternehmens ist voller solcher Daten. Aber auch schon der Laptop eines normalen Angestellten ist voller personenbezogener Daten: Denken Sie nur an den normalen E-Mail-Verkehr. Unternehmen, Einrichtungen oder Institutionen mit mehr als 10 Beschäftigten, die ständig mit personenbezogenen Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung zu tun haben, benötigen deshalb einen Datenschutzbeauftragten. Auch das bestimmt das BDSG. Aber was ist, wenn ein Computer samt Datenträger den Arbeitsplatz verlässt? Z. B. wenn Sie Ihre IT-Ausstattung erneuern lassen und Ihre alten Geräte verkaufen wollen?

Seien Sie beruhigt: mit unserem IT-Reset-Prozess dokumentieren wir jeden Arbeitsschritt von der Abholung eines Computers in Ihrer Firma bis zur unwiderruflichen Datenlöschung. Wir garantieren, dass Sie zu 100% den Bestimmungen des BDSG gerecht werden.